Europe ­EWIV

grenzübergreifend interagieren & kooperieren

Eine Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) ist eine auf dem Recht der Europäischen Union basierende Gesellschaft. Ihr Zweck ist die Erleichterung und Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten. Sie wurde am 25. Juli 1985 als erste europäische Unternehmensform von der damals noch existenten EWG eingeführt und gilt in Deutschland als Handelsgesellschaft im Sinne des Handelsgesetzbuchs.

 

Die Mitglieder der HCONSULT Europe EWIV sind wir, die HCONSULT GmbH in Gera und die HCONSULT Polska sp. z o.o.

Wir beraten, begleiten und organisieren die Gründung Ihrer EWIV.

Darüber hinaus beraten wir mit unserem polnischen Unternehmen, der Hconsult Polska Sp. z o.o. in Katowice, den Aufbau und die Organisation eines Unternehmens in Polen. Wir bieten in Polen die komplette Beratungsleistung, analog der in Deutschland, an.

Erstgespräche sind bei uns generell kostenfrei.

Voraussetzungen

  • Abschluss eines Gründungsvertrages zwischen mindestens zwei Mitgliedern (Art. 4 Abs. 2 EWIVVO)
  • Mitglieder müssen ihre Hauptverwaltung oder ihre Haupttätigkeit in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten ausüben
  • Eintragung im Handelsregister (Art. 1 Abs. 1 S. 2, Art. 6 EWIVVO)

 

Unsere Leistungen im Überblick

  • Unterstützung zum Erfüllen der Voraussetzungen
  • Beratung und Gründung einer GmbH mit Sitz in Polen
    • inkl. Organisation und Begleitung aller behördlichen und notariellen Vorgänge
  • Beratung und Gründung Ihrer EWIV
    • inkl. Organisation und Begleitung aller behördlichen und notariellen Vorgänge
  • Potenzialanalyse
  • Beratung zum Kooperationskonzept
  • Beratung zu einer zielgerichteten Aufbau- und Ablauforganisation
  • strategische Unternehmensbegleitung